Handgepäck Info
Aktuelle Handgepäck-Bestimmungen
Allgemeines
Neben den normal mitzuführenden Gepäckstücken, die während des Fluges im Frachtraum untergebracht sind, herrschen auch spezielle Auflagen für die korrekte Lagerung und Mitnahme von Handgepäckstücken. Allgemein gilt, dass ein Fluggast im Regelfall höchstens ein Stück Handgepäck mit in die Kabine nehmen darf, wobei ein Höchstgewicht sowie Höchstabmessungen des Gepäcks zu beachten sind, die bei den unterschiedlichen Airlines allerdings voneinander abweichen können. Zum genaueren Verständnis bietet folgende Tabelle einen Überblick über die verschiedenen Bedingungen einiger der bekanntesten Fluglinien:
Airberlin
Max. 1 Handgepäcksstück pro Fluggast
Max. 6 kg Höchstgewicht,
Höchstabmessungen 55 cm x 40 cm x 20 cm
Fluggäste der airberlin Business Class dürfen darüber hinaus ein zweites Handgepäckstück bis max. 6 kg mitnehmen
Lufthansa
Max. 1 Handgepäcksstück in der Economy Class
Max. 2 Handgepäckstücke in der First und Business Class
Max. 8 kg Höchstgewicht pro Gepäckstück
Höchstabmessungen 55 cm x 40 cm x 20 cm
Ausgenommen sind faltbare Kleidersäcke, die bis zu einer Mindestgröße von 57 cm x 54 cm x 15 cm als Handgepäck gelten
Germanwings
Max. 1 Handgepäcksstück pro Fluggast
Max. 8 kg Höchstgewicht
Höchstabmessungen 55 cm x 40 cm x 20 cm
Ausgenommen sind faltbare Kleidersäcke, die bis zu einer Mindestgröße von 57 cm x 54 cm x 15 cm als Handgepäck gelten
Tuifly
Max. 1 Handgepäcksstück pro Fluggast plus Notebook
Max. 6 kg Höchstgewicht
Höchstabmessungen 55 cm x 40 cm x 20 cm
Ryanair
Max. 1 Handgepäcksstück pro Fluggast
Max. 10 kg Höchstgewicht
Höchstabmessungen: 55 cm x 40 cm x 20 cm
Condor
Max. 1 Handgepäcksstück pro Fluggast plus Notebook
Max. 6 kg Höchstgewicht
Höchstabmessungen: 55 cm x 40 cm x 20 cm
Easyjet
Max. 1 Handgepäcksstück pro Fluggast
Höchstabmessungen: 56 cm x 45 cm 25 cm
Easyjet gibt kein Höchstgewicht für das Handgepäck an
(Stand: August 2012)
Weitere individuelle Leistungen oder Bestimmungen sollten darüber hinaus im Vorfeld bei der betreffenden Airline in Erfahrung gebracht werden. Gleiches gilt für eventuelle länderspezifische Abweichungen.
Flüssigkeiten im Handgepäck
Zudem sollten Fluggäste auf die neuen Sicherheitsbestimmungen hinsichtlich der Mitnahme von Flüssigkeiten achten, die aufgrund der Gefahr flüssiger Brennstoffe eingeführt wurden und für jeden Flug gelten, der innerhalb der EU startet, das Ziel des Fluges ist hierbei irrelevant.
Wer Flüssigkeiten in seinem Handgepäck mitführen will, benötigt einen separaten Beutel mit einem max. Fassungsvermögen von 1 Liter, der sowohl transparent als auch wiederverschließbar sein muss. Pro Fluggast ist nur ein entsprechender Beutel gestattet. Alle darin enthaltenen Behältnisse dürfen das Fassungsvermögen von jeweils bis zu 100 ml nicht überschreiten, der Beutel selbst darf aber beliebig viele Gefäße enthalten. Nur, wenn der gefüllte Beutel geschlossen werden kann, gilt dieser als zulässig. Hier empfiehlt sich beispielsweise ein einfacher Gefrierbeutel mit Zipp-Verschluss. Bei der Sicherheitskontrolle ist der Beutel separat vorzulegen und passiert die Durchleuchtungskontrolle.
Eine Ausnahme stellen Medikamente oder spezielle Nahrungsmittel in flüssiger Form wie Diätkost oder Babynahrung dar. Diese können außerhalb des Beutels transportiert werden, werden allerdings ebenfalls in der Sicherheitskontrolle vorgelegt.
Verbotene Gegenstände
Das Handgepäck ist klaren Regeln untergeordnet, um die Sicherheit aller Flugpassagiere bestmöglich garantieren zu können. Daher sind sämtliche Gegenstände strikt verboten, die als gefährlich gelten und dürfen nicht mitgeführt werden. Hierzu zählen:
Gewehre, Feuerwaffen und Waffen: Darunter fallen alle Objekte, die in der Lage sind oder so scheinen, als könnten sie ein Projektil abfeuern bzw. Verletzungen hervorrufen
Spitze/scharfe Waffen und scharfe Objekte: Waffen wie Messer, Haken oder Rasiermesser fallen unter diese Kategorie
Stumpfe Instrumente: Hierunter fallen unter anderem Keulen, Schlagstöcke oder Baseballschläger
Sprengstoffe und brennbare Stoffe: Hochentzündliche Stoffe, brennbare Kraftstoffe, aber auch Gas wie Butan sowie militärische Ausrüstung gehören in diese Kategorie.
Chemische und toxische Stoffe: Neben ätzenden oder bleichenden Stoffen gehören auch Batterien in diese Kategorien, wenn diese auslaufen können. Ebenso sind infektiöses Material und Feuerlöscher verboten.
